Aktuelles

Warning: file_get_contents(): SSL operation failed with code 1. OpenSSL Error messages: error:0A000126:SSL routines::unexpected eof while reading in /mnt/web619/b3/69/5289169/htdocs/wp-content/plugins/infodienst/infodienst.php on line 249 Warning: file_get_contents(): SSL: Success in /mnt/web619/b3/69/5289169/htdocs/wp-content/plugins/infodienst/infodienst.php on line 249


Unentgeltliches Wohnrecht als begünstigtes Familienheim

Ein reines Wohnrecht im Familienheim ist im Gegensatz zur Immobilie selbst nicht begünstigt und damit auch nicht erbschaftsteuerfrei.

Für das gemeinsame Familienheim fällt beim überlebenden Ehegatten keine Erbschaftsteuer an, wenn der Erblasser darin bis zu seinem Tod gewohnt hat und der überlebende Ehegatte das Familienheim selbst weiter nutzt. Für ein reines Wohnrecht gilt die Steuerbefreiung dagegen nicht, meint das Finanzgericht Köln. Im Streitfall hatte der Erblasser nämlich das selbstgenutzte Haus seinen beiden Kindern vererbt und der Ehefrau nur ein lebenslanges Wohnrecht eingeräumt. Jetzt muss sich zeigen, ob der Bundesfinanzhof im Revisionsverfahren auch für ein Wohnrecht die Steuerbefreiung gewährt.


STEUERBERATUNG


Mehr Informationen →
LOGO

JAHRESABSCHLÜSSE


Mehr Informationen →
LOGO
LOGO
© GLEICHAUF & GERMANN // Webdesign: INTERSEM®
Datenschutz Ɩ Impressum