Aktuelles

Warning: file_get_contents(): SSL operation failed with code 1. OpenSSL Error messages: error:0A000126:SSL routines::unexpected eof while reading in /mnt/web619/b3/69/5289169/htdocs/wp-content/plugins/infodienst/infodienst.php on line 249 Warning: file_get_contents(): SSL: Success in /mnt/web619/b3/69/5289169/htdocs/wp-content/plugins/infodienst/infodienst.php on line 249


Erbschaftsteuerermäßigung für Mietwohnungen im Bau

Für die Erbschaftsteuerermäßigung für Mietwohnimmobilien ist nicht zwingend ein abgeschlossener Mietvertrag notwendig.

Für die Erbschaftsteuerermäßigung für Mietwohnimmobilien sind die tatsächlichen Verhältnisse zum Zeitpunkt der Entstehung der Steuer maßgebend. Das Finanzgericht Düsseldorf hat daher in einem Fall die Steuerermäßigung für noch im Bau befindliche Mietwohnungen abgesegnet. Die Steuerermäßigung setze nicht voraus, dass der Erblasser selbst einen Mietvertrag abgeschlossen hat. Ausrechend ist, dass der Erblasser eine konkrete Vermietungsabsicht gehabt und diese selbst noch in Gang gesetzt hat.


STEUERBERATUNG


Mehr Informationen →
LOGO

JAHRESABSCHLÜSSE


Mehr Informationen →
LOGO
LOGO
© GLEICHAUF & GERMANN // Webdesign: INTERSEM®
Datenschutz Ɩ Impressum