Aktuelles

Warning: file_get_contents(): SSL operation failed with code 1. OpenSSL Error messages: error:0A000126:SSL routines::unexpected eof while reading in /mnt/web619/b3/69/5289169/htdocs/wp-content/plugins/infodienst/infodienst.php on line 249 Warning: file_get_contents(): SSL: Success in /mnt/web619/b3/69/5289169/htdocs/wp-content/plugins/infodienst/infodienst.php on line 249


Auszahlung einer Abfindung in Raten kostet Steuervorteil

Wird eine Abfindung in Raten über mehrere Jahre verteilt ausgezahlt, besteht kein Anspruch auf die Steuerermäßigung für außerordentliche Einkünfte.

Wenn in einem Jahr eine Zusammenballung von Einkünften eintritt, sieht das Steuerrecht eine Steuerermäßigung vor, um den Progressionsnachteil auszugleichen. Abfindungen werden in der Regel von dieser Vorschrift erfasst. Das gilt nach Ansicht des Bundesfinanzhofs aber nicht, wenn die Abfindung in Raten über zwei oder mehr Jahre verteilt ausgezahlt wird. Schon die verteilte Auszahlung führt dann zu einer Abmilderung der Progressionsbelastung. Im Streitfall war die Abfindung wegen der Insolvenz des Arbeitgebers nicht auf einmal ausgezahlt worden.


STEUERBERATUNG


Mehr Informationen →
LOGO

JAHRESABSCHLÜSSE


Mehr Informationen →
LOGO
LOGO
© GLEICHAUF & GERMANN // Webdesign: INTERSEM®
Datenschutz Ɩ Impressum